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Kakom AGB Wartungsverträge

Besondere Geschäftsbedingungen für den Software-Wartungsvertrag – Stand August 2018

1 Gegenstand des Vertrages

Der Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Wartung für die Hard- und Softwarekomponenten der Kakom GmbH. Die Einbeziehung anderer, nicht von der Kakom GmbH vertriebenen Hard- und Software bedarf besonderer vertraglicher Vereinbarung. Andere Dienste wie Installation, Einweisung, Schulung, individuelle Anpassung der Software oder andere Leistungen sind nicht Bestandteil des Pflegeservice. Solche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

2  Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
  2. Zur vorzeitigen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind beide Seiten berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt bei der Kakom GmbH insbesondere dann vor, wenn:

- der Kunde mit seiner Zahlung länger als zwei Monate in Verzug gerät, oder

-der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit der Kakom GmbH Änderungen an der Soft- bzw. Hardware vornimmt.

  1. Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

3 Leistungszeit

Soweit nicht anders vereinbart, wird die Wartung während der regulären Bürozeiten der Kakom GmbH durchgeführt.

4 Leistungen durch die Kakom

  1. Unentgeltliche Überlassung der regelmäßigen Programm Updates, soweit vom Hersteller zur Verfügung gestellt, per Fernwartung oder in Ausnahmefällen per Datenträger (CD oder USB - Aufwandspauschale pro Versand € 10,00 incl. Portogebühren) jeweils incl. automatischer Konvertierung vom letzten aktuellen Releasestand auf das Update-Release. Zur Sicherung der Softwarebetreuung verpflichtet sich der Kunde, vom Hersteller angezeigte und damit verpflichtende Updates in einer Frist von 14 Tagen nach Freigabe bzw. Zugang einzuspielen. Eine Unterbrechung in der Update-Folge kann zu einem Ausschluss der Leistungspflicht der Kakom GmbH führen, ohne dass der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit wird. Die Wiederherstellung des Betreuungszustandes ist dann kostenpflichtig gemäß Kakom-Preisliste.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die verbesserten Programme einzusetzen.
  3. Erfordert die Übernahme von Erweiterungen der Standardsoftware eine Neuanlage von Dateien auf dem/den PC des Kunden, erstellt die Kakom GmbH für die Übertragung ein Angebot.
  4. Die Kakom GmbH gibt Fehler an den Programmen, soweit diese trotz Beachtung der Bedienungsanleitung nicht entsprechend der Programmbeschreibung funktionieren und diese nicht auf Programmmodifikationen zurückzuführen sind, an den Hersteller weiter. Voraussetzung ist, dass der Fehler reproduzierbar und in der jeweils neuesten Programmversion enthalten ist.
  5. Die Kakom GmbH führt Änderungen an Standard-programmen durch, die Gesetzesänderungen der Bundesrepublik Deutschland notwendig machen, soweit sie im Rahmen der programmtechnischen Möglichkeiten durchgeführt werden können und keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Vertraglich besonders aufgeführte Programmteile, die nicht von der Kakom GmbH vertrieben sind, unterliegen dieser Verpflichtung nicht. Die Kakom GmbH hat insofern lediglich auf ihre Vertragspartner einzuwirken, damit die notwendigen Anpassungen erfolgen.
  6. Werden vom Hersteller an den bestehenden Programmen umfangreiche Funktionserweiterungen vorgenommen, so wird die Kakom GmbH diese dem Auftraggeber anbieten (Updates). Die Lieferung von Softwareerweiterungen schließt die Dokumentation, jedoch keine Programmeinweisung oder Dateianpassung ein. Ersatz und Ergänzungen von Bedienerhandbüchern sind jedoch nach der jeweils gültigen Preisliste der Kakom GmbH kostenpflichtig zu erwerben.
  7. Folgende Leistungen können zu vergünstigten Konditionen in Ansatz gebracht werden:

- An- und Abfahrtkosten

- Spesen (Übernachtungen, Verpflegung etc.)

- Telekommunikationskosten (Telefon, Fax, Datenfern-übertragung)

- Verpackungs- / Versicherungs- / Versandkosten

5 Wartungsausschluss

folgende Arbeiten sind nicht vom Wartungsvertrag erfasst:

  1. Wiederherstellen von Dateien des Auftraggebers,
  2. Beseitigung von Schäden, die durch Eingriff Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang mit solchen Eingriffen entstehen,
  3. Beseitigung von Störungen, die auf Verwendung anderer als von der Kakom für die Geräte zugelassene Teile, Materialien,  Zusatzgeräte oder Programme zurückzuführen sind,
  4. Beseitigung von Schäden, die durch Missachtung von Aufstellungsbedingungen für die Geräte oder durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung entstanden, oder die auf sonstige Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht durch Kakom GmbH vertreten werden (z.B. Feuer, Wasser, Einbruch, Blitzschlag, Überspannung, Vandalismus, Softwareviren u.ä.),
  5. Anpassungen und ggf. Neuinstallationen (z.B. von Software, Teilen der Software oder einzelner Module) durch den Erwerb neuer Server bzw. PC, oder Kassenhardware
  6. Tätigkeiten, die nicht mit einer Fehlfunktion der im Wartungsvertrag enthaltenen Software zusammenhängen, sondern z.B. durch falsche Bedienung aufgrund von Unwissenheit des Kunden verursacht werden.

6 Unwirksamkeit von Klauseln

Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird dadurch nicht berührt.